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06.10.2015
Mit dem Beschluss des österreichischen Nationalrats zum Steuerreformgesetz 2015/2016 und den daraus resultierenden Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung ergeben sich für österreichische Unternehmen, welche Umsätze mit Barverkäufen erzielen, in Kürze maßgebende fiskalische Änderungen. Im Zuge dessen sind ab dem 01. Januar 2016 Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz über 15.000 € bzw. Unternehmen mit Bargeschäften über 7.500 € pro Jahr zur Nutzung eines gesetzeskonformen Kassensystems und zu einer damit verbundenen Belegausgabe für jeden Geschäftsfall verpflichtet.
Des Weiteren soll zur Gewährleistung der Manipulationssicherheit ab 01. Januar 2017 jedes Kassensystem mit einer technischen Sicherheitslösung ausgerüstet werden. Ein kryptographischer Manipulationsschutz soll die vollständige und unveränderbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge gewährleisten. Daraus ergibt sich die Anforderung, dass jeder Beleg einen verschlüsselten Code, mit im Gesetz definierten Signaturdaten beinhaltet.
Für das Sicherheitssystem wird im Entwurf der Registrierkassensicherheits-Verordnung, welcher am 30. Juni 2015 veröffentlicht wurde, der Einsatz einer Signaturerstellungseinheit vorgeschrieben. Das System ermöglicht, mit Hilfe von Smartcards, die Erstellung der entsprechenden Signatur. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen mit detaillierten technischen Spezifikationen liegen bisher allerdings noch nicht abschließend vor.
Mit diesem System, wird der bereits seit 2007 auf Basis der Barbewegungsverordnung bzw. der österreichischen Kassenrichtlinien 2012 geltenden Pflicht zur Datenaufzeichnung Rechnung getragen. Weiterhin wird durch die geforderte Signatur dem Anspruch nach einer Manipulationssicherheit entsprochen und somit auch die Rechtssicherheit der jeweiligen Unternehmen erhöht.
Die QUORiON Data Systems GmbH hat, als deutscher Kassenhersteller, in Bezug auf derartige landesspezifische Fiskalanforderungen umfassende und langjährige Erfahrungen. QUORiON Kassensysteme sind aktuell in mehr als 20 Fiskalländern, mit den verschiedensten Fiskallösungen zugelassen, seien es konservative Fiskalkassen mit integriertem Fiskalspeicher, wie z. B. in Panama, Venezuela und Italien, Fiskallösungen mit verschlüsselter Datenübertragung per GPRS oder Ethernet, wie in Griechenland, Albanien sowie Äthiopien oder spezifische Blackbox-Lösungen, wie in Schweden, Belgien oder in Ungarn. QUORiON Produkte entsprechen den deutschen Fiskalanforderungen GoBD, die unter Berücksichtigung der aktuellen Übergangsfrist ab 2017 umgesetzt werden.
Basierend auf diesen Erfahrungen und auf der Grundlage des am 30. Juni 2015 veröffentlichen Gesetzentwurfs sind bereits heute fast ausnahmslos alle QUORiON-Modelle aus der aktuellen Produktpalette für die, ab 01. Januar 2017 geltende, Registrierkassensicherheits-Verordnung vorbereitet.
Das heißt, auch aktuelle QUORiON Kassensysteme die bereits heute im Markt installiert werden bzw. installiert wurden, können von unseren kompetenten QUORiON Vertriebspartnern mit minimalem Aufwand mit einer Smartcard-basierten Signaturerstellungseinheit nachgerüstet werden. Die dafür notwendige Schnittstelle für den Anschluss des externen Kartenlesers ist in den Registrierkassen und POS Systemen bereits vorhanden, sodass auch eine problemlose Nachrüstung beim Kunden vor Ort möglich ist und die Unternehmen somit Ihr Kassensystem ohne lange Unterbrechung weiter nutzen können.
QUORiON Data Systems GmbH hat diesbezüglich bereits die Kooperation mit autorisierten Zertifizierungs-Dienstanbietern aufgenommen und wird alle Softwareanpassungen, die sich aus den endgültigen gesetzlichen Anforderungen ergeben, unverzüglich umsetzen und fristgerecht zur Verfügung stellen.
Deshalb vertrauen Sie uns!
Profitieren Sie schon heute von der Leistungsfähigkeit und Flexibilität eines QUORiON-Kassensystem und seien Sie versichert, bestens für die Registrierkassenpflicht ab 2016 und die Anforderungen der Registrierkassensicherheits-Verordnung ab 2017 vorbereitet zu sein.
STOCKINGER KG
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